Letztes Update:
20220127220332

13:29
18.01.2022
Die während des ersten Corona-Lockdowns bei der Familiengründung verunsicherten Menschen in Frankreich haben Hochzeiten und das Kinderkriegen offenbar nachgeholt. Wie aus der neuen Bevölkerungsstatistik hervorgeht, gab es im vergangenen Jahr 42 Prozent mehr Eheschließungen in Frankreich als 2020. Menschen, die ihre Hochzeitspläne 2020 wegen des Lockdowns aufgeschoben hatten, hätten diese nun nachgeholt. 
Neun Monate nach dem ersten Lockdown, während dem die Bevölkerung strikt ans Haus gefesselt war, brachen die Geburtenzahlen zunächst ein. Zwischen Mitte Dezember 2020 und Mitte Februar 2021 wurden zehn Prozent weniger Babys geboren, als im Vorjahreszeitraum, ergab die Statistik. Die wirtschaftliche Unsicherheit und möglicherweise auch die Sorge vor Komplikationen während der Schwangerschaft hätten Paare davon abgehalten, einen Kinderwunsch zu verwirklichen. Ab März und insbesondere im Sommer seien die Geburtenzahlen dann aber in die Höhe geschnellt, sodass es unter dem Strich im vergangenen Jahr sogar geringfügig mehr Geburten gab als 2020. 

12:59
18.01.2022
Die Möglichkeit zur Krankschreibung am Telefon bei leichten Atemwegsinfektionen soll bei fortdauernder Pandemie verlängert werden. Das gelte auch für weitere Sonderregelungen, durch die Kontakte reduziert und Praxen entlastet würden, sagt der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das für die Regelung von Leistungen zuständige Spitzengremium im Gesundheitswesen. Zugleich warnt Hecken vor frühzeitiger Entwarnung in der Corona-Lage.
Derzeit können - momentan noch befristet bis 31. März - Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Gesundheitsminister der Länder hatten gestern Abend in einer Schalte das Bundesgesundheitsministerium gebeten, eine weitere Verlängerung der Regelungen zur telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Atemwegserkrankungen zu prüfen.

12:42
18.01.2022
Nach Angriffen auf Polizisten bei einer Demonstration in Berlin gegen Corona-Maßnahmen ist ein Angeklagter zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 50-Jährigen des besonders schweren Landfriedensbruchs sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig. 
Der Mann aus Sachsen habe sich am 18. November 2020 in einer aufgeheizten Stimmung dazu hinreißen lassen, Flaschen aufzunehmen und zu werfen, begründet der Richter. "Von dem Handeln ging hohe Gefährlichkeit aus." Der Angeklagte erklärt, er habe nur eine leere Plastikflasche "aufgehoben und zurückgeworfen". Er und seine Frau seien aus Sachsen nach Berlin gereist, um sich mit anderen Menschen auszutauschen. Die Verteidigerin sagt, ihr Mandant sei kein Corona-Leugner

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