Juristen haben die geplante Impfpflicht in Österreich in einer parlamentarischen Anhörung als flexible und verhältnismäßige Regelung bezeichnet. Die im Impfpflicht-Gesetz vorgesehenen Schritte seien so angelegt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden könnten und das Parlament zum Beispiel vor einer möglichen scharfen Kontrolle der Bürger erneut beteiligt werden müsse, sagt die Juristin Christiane Wendehorst vor dem Gesundheitsausschuss des Nationalrats in Wien. "Das Covid-Impfschutzgesetz unterliegt einer kontinuierlichen Prüfung und Kontrolle", so die von der Regierung berufene Juristin der Universität Wien.
Dem Gesetzentwurf der ÖVP-Grünen-Regierung, der am Donnerstag vom Parlament beschlossen werden soll, stimmte der Gesundheitsausschuss mit breiter Mehrheit zu. Der Entwurf sieht einen Stufenplan vor. Zwar soll wie geplant die Impfpflicht zum 1. Februar in Kraft treten, aber erst ab Mitte März stichprobenartig kontrolliert werden.