In Niedersachsen soll ab Dienstag eine FFP2-Maskenpflicht für den gesamten Einzelhandel gelten. Das teilt das Gesundheitsministerium in Hannover mit. Eine Unterscheidung zwischen Geschäften des täglichen Bedarfs und anderen Einzelhandelsgeschäften soll es dabei nicht geben.
Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg gekippte 2G-Regel. Diese Vorgabe für Geschäfte hatte das Gericht am Donnerstag kassiert, weil sie aus Sicht der Richter zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sei. "Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass die 2G-Regel hier ein noch höheres Schutzniveau geboten hätte, aber das Thema ist jetzt bis auf Weiteres vom Tisch", sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD).