Die Ablehnung einer Corona-Schutzimpfung durch einen Arzt kann nach Darstellung der Landesärztekammer Sachsen als grober Behandlungsfehler gelten und haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Aktuell würden sich Hinweise mehren, dass Ärztinnen und Ärzte Impfungen ablehnen - aus Gründen, die sich "letztlich als Nicht- oder Halbwissen darstellen oder sogar Verschwörungstheorien zuzuordnen sind", teilte die Ärztekammer in Dresden mit.
"Die wissenschaftlichen Untersuchungen zur Impfung gegen Covid-19 beweisen eine eindeutige positive Risiko-Nutzen-Bewertung, auf der die öffentlichen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission in Berlin und der Sächsischen Impfkommission beruhen. Jeder nicht impfende Arzt muss sich bewusst sein, dass er der fachgerechten Behandlung seiner Patienten und in jedem Fall einer individuellen Aufklärung verpflichtet ist", hieß es.