Wer in
Bussen und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bei einer
3G-Kontrolle ohne Nachweis erwischt wird, muss künftig mit einer
Vertragsstrafe von 50 Euro rechnen - zusätzlich zum Bußgeld. Das Unternehmen hat seine Nutzungsordnung entsprechend geändert, so die BVG. Die Vertragsstrafe kommt demnach zu behördlichen Bußgeldern hinzu, die von Polizei und Ordnungsämtern bei Verstößen gegen Corona-Regeln verhängt werden können.
Das Instrument der Vertragsstrafe ist bei der BVG nicht neu. So werden die 50 Euro schon seit längerem bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Fahrzeugen und auf Bahnhöfen fällig. Wer
weder Maske trägt noch einen 3G-Nachweis hat, riskiert also nunmehr eine Vertragsstrafe von
insgesamt 100 Euro.