UPDATE | Im Kampf gegen die Pandemie ist eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal beschlossene Sache. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP zugestimmt. In der Sondersitzung der Länderkammer fiel das Votum einstimmig aus. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatte erst kurz zuvor den Bundestag passiert.
Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.