Die im Dezember noch einmal deutlich verschärften bayerischen Corona-Regeln bleiben unverändert in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer nun veröffentlichten Entscheidung ab, einzelne Vorschriften der bayerischen Corona-Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Es sei zudem "nicht davon auszugehen, dass die Popularklage im Hinblick auf die aktuell geltenden Vorschriften in der Hauptsache erfolgreich sein wird", teilt das Gericht mit.
Der Antragsteller hatte unter anderem eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften beklagt und die Corona-Regeln gleich reihenweise außer Vollzug setzen lassen wollen: etwa das Verbot von Weihnachtsmärkten oder die 2G- und 2G-plus-Regelungen.