Wegen der anhaltenden Pandemie können
Firmen und andere Steuerzahler weiterhin eine Stundung beantragen, ihre Steuern also später zahlen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung sei verlängert worden, teilt das Finanzministerium mit. Steuern, die eigentlich zum 31. Januar fällig wären, könnten damit
bis zum 31. März gestundet werden, wenn man "unmittelbar und nicht unerheblich" wirtschaftlich von der Krise betroffen sei. Auch
Ratenzahlungen bis zum 30. Juni sind dem Schreiben zufolge möglich.