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20220127220332
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09:03
08.12.2021
Wegen der anhaltenden Pandemie können Firmen und andere Steuerzahler weiterhin eine Stundung beantragen, ihre Steuern also später zahlen. Eine entsprechende Ausnahmeregelung sei verlängert worden, teilt das Finanzministerium mit. Steuern, die eigentlich zum 31. Januar fällig wären, könnten damit bis zum 31. März gestundet werden, wenn man "unmittelbar und nicht unerheblich" wirtschaftlich von der Krise betroffen sei. Auch Ratenzahlungen bis zum 30. Juni sind dem Schreiben zufolge möglich.

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