Auf nicht gegen das Coronavirus
Geimpfte kommen in ganz Deutschland
strenge Kontaktbeschränkungen zu. Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, seien auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken, heißt es in einem Bund-Länder-Beschluss. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres seien ausgenommen.