Das Landgericht Wien hat die ersten Schadenersatzklagen von deutschen Corona-Erkrankten aus Ischgl gegen die Republik Österreich abgewiesen. Das Epidemiegesetz würde nur die allgemeine Volksgesundheit, nicht aber auch konkrete Personen schützen, urteilte das Zivilgericht. Der Republik sei in den "hier relevanten Zeiträumen weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten", heißt es in dem nun veröffentlichten Urteil weiter. Insgesamt sind aktuell etwa 50 Klagen anhängig.
Der Verbraucherschutzverein (VSV), der die Interessen der Kläger in Wien vertritt, sprach in einer ersten Reaktion von einem Justizskandal. Die beiden Urteile würden vom VSV durch alle Instanzen angefochten werden, sagte Vereinsvorstand Peter Kolba. So gehe das Gericht davon aus, dass sich nicht mit erforderlicher Sicherheit feststellen lasse, dass am 1. März 2020 15 isländische Ischgl-Urlaubsrückkehrer in ihrer Heimat positiv getestet worden seien. Diese Meldungen seien über das Europäische Warnsystem der Gesundheitsbehörden (EWRS) gekommen, sagte Kolba. "In einer Pandemie muss man Meldungen des Europäischen Warnsystems ernstnehmen, sonst ist eine Eindämmung einer Pandemie unmöglich."