Kinder- und Jugendärzte in Deutschland protestieren vehement gegen eine neue Pflicht, nach der ihr Personal täglich auf Corona getestet werden muss. Die Kinderärzte seien fassungslos über die medizinisch unsinnige Neuregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz, die zur Schließung vieler Praxen führen könne, warnte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in NRW. Patienten - also Kinder und Jugendliche - sind davon ausgenommen. Nach Angaben des BVKJ müssen auch Begleitpersonen - also Eltern - getestet sein, um Zutritt zur Kinderarztpraxis zu erhalten. In diesem Punkt widersprach das Bundesgesundheitsministerium aber ausdrücklich: "Die Testpflicht bezieht sich auf Beschäftigte von Praxen, aber nicht auf Patienten und Begleitpersonen", stellte ein Sprecher klar. Es herrscht dennoch Verwirrung.
In einem Schreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom Dienstag heißt es: "In Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher ab Mittwoch einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind."