Die Staatsanwaltschaft stellt die strafrechtlichen Ermittlungen zur Corona-Ausbreitung im österreichischen Skiort Ischgl im Frühjahr 2020 ein. "Es kommt zu keiner Anklage", teilt die Behörde mit. Es gebe keine Beweise dafür, "dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte", heißt es in der Begründung.
Ischgl galt im März 2020 auch wegen seiner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitung des Virus. Der Ort sowie das gesamte Paznauntal wurden schließlich unter teils chaotischen Umständen unter Quarantäne gestellt. Im Visier der Ermittlungen standen fünf Amtsträger.