In mehreren Bundesländern gelten seit heute 2G-Regeln - das heißt Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Ein Überblick:
In Nordrhein-Westfalen werden flächendeckend 2G-Regeln wirksam, so müssen etwa in Diskotheken, Clubs oder auf Karnevalsfeiern selbst Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus).
In Baden-Württemberg brauchen Geimpfte und Genesene bei Veranstaltungen sowie in Bars und Clubs den zusätzlichen negativen Testnachweis. Zudem dürfen Ungeimpfte in Hotspots künftig nachts nur noch mit triftigem Grund vor die Tür und haben zudem keinen Zutritt mehr zu den meisten Geschäften - die Grundversorgung etwa mit Lebensmitteln ist davon ausgenommen.
Bayern führt mit Ausnahme des Handels überall die 2G-Regel ein, in vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt 2G plus. Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit wenigen anderen Personen treffen. Clubs und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur bis 22.00 Uhr offen bleiben. Weihnachtsmärkte fallen aus. In Kultur und Sport gilt eine Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern. In Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 müssen Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten dicht machen.
Weitgehende 2G-Regeln gelten nun auch in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Brandenburg weitet diese auf den Einzelhandel aus, ausgenommen sind Supermärkte und andere Läden des täglichen Bedarfs. Weihnachtsmärkte werden geschlossen. Auf Ungeimpfte kommen strenge Kontaktbeschränkungen zu.