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Rechtsexperten halten eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus
verfassungsrechtlich für möglich. Es sei zwar ein besonderer Eingriff, "wenn der Staat jetzt auch noch die körperliche Integrität der Menschen beeinträchtigt", sagte der Verwaltungsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster der
Welt. Eine Impflicht sei jedoch das mildere Mittel, "wenn die Alternative ist,
den freien Staat in Lockdown-Endlosschleifen abzuschaffen". Uwe Volkmann, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt, sagte, die individuelle Eingriffstiefe einer Impfpflicht sei geringer als "die andernfalls erforderlichen gravierenden Freiheitseinschränkungen".
Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg hält es für ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht eine allgemeine Impfpflicht generell für unzulässig erklärt. Aktuell seien
aber mildere Maßnahmen nicht ausgeschöpft worden, was für die Verhältnismäßigkeit notwendig sei. Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg hält eine allgemeine Impfpflicht für "unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, solange es Möglichkeiten zur Kommunikation gibt".