Wegen eines starken Anstiegs an Corona-Infektionen
dürfen Ungeimpfte im
Schwarzwald-Baar-Kreis von Montag an
nachts nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnungen verlassen. Das Verlassen der eigenen vier Wände in dem Corona-Hotspot zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr sei nur noch für medizinische Notfälle und aus Arbeitsgründen erlaubt, sagte Landrat Sven Hinterseh. Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag.
Zutritt zu beispielsweise Gastronomie, Hotels (mit Ausnahme von Geschäftsreisenden) und Einzelhandel sei
ausschließlich immunisierten - geimpft und genesen -
Besuchern und Kunden gestattet. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Geschäfte und Märkte, die der Grundversorgung dienen wie Lebensmittelmärkte, Apotheken, Tank- und Poststellen, Paketdienste und Banken sowie Betriebe von körpernahen Dienstleistungen.