Wegen der stark steigenden Corona-Infektionszahlen führt Brandenburg die 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos und Theatern ein. Vom kommenden Montag an haben die Menschen dort nur noch geimpft, genesen oder im Alter unter zwölf Jahren Zutritt. Das beschloss das Kabinett in Potsdam. Eine Ausnahme gibt es für unter 18-Jährige mit negativem Test und die, die nicht geimpft werden können. Die 2G-Regel gilt auch in Diskotheken, Clubs und Festivals.
In Grundschulen wird die Maskenpflicht wieder eingeführt - ab der ersten Klasse. Sie wird auch auf Horte ab fünf Jahren ausgeweitet. Für Schülerinnen und Schüler sind drei statt zwei Tests pro Woche Pflicht. Auch in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern werden mehr Tests notwendig - zum Beispiel für geimpfte und genesene Gäste. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 5. Dezember.