Letztes Update:
20220127220332

14:14
10.11.2021
UPDATE Das Land NRW hat kurz vor dem Start der Karnevalssession am 11.11. die Coronaschutz-Verordnung verändert und erlaubt nun unter anderem ausdrücklich Schunkeln ohne Maske. Wer drinnen an einer Karnevalsparty teilnehmen will, muss - wenn er nicht geimpft oder genesen ist - einen PCR-Test oder einen höchstens sechs Stunden alten Schnelltest vorweisen (3Gplus-Regel).
In der seit Mittwoch gültigen Verordnung heißt es, dass man auf eine Maske bei "Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen" verzichten kann. Voraussetzung für den Zutritt ist aber - wie zum Beispiel bereits in Diskotheken - die 3Gplus-Regel.

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08:50
10.11.2021
Menschen unter 30 Jahren sollen laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) künftig nur noch mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer (Comirnaty) gegen Corona geimpft werden. Aktuelle Meldeanalysen zeigten, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen nach der Impfung mit Moderna (Spikevax) häufiger beobachtet würden als nach der Biontech-Impfung. Das teilte die Stiko mit.
Entsprechend werde die Covid-19-Impfempfehlung aktualisiert, der Beschlussentwurf sei zur Abstimmung an Fachkreise und Länder gegangen. Änderungen seien daher noch möglich. Der Verlauf der Herzmuskel und Herzbeutelentzündungen sei nach bisher vorliegenden Sicherheitsberichten "überwiegend mild", schreibt die Stiko.

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