Hessen verschärft die Regeln für Menschen ohne Impfschutz und für Beschäftigte, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss demnach zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen in Zukunft einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Ein Antigen-Schnelltest reiche nicht mehr aus.
Die PCR-Testpflicht betrifft konkret die Innenbereiche bei Veranstaltungen, Messen und im Kulturbetrieb, in Freizeiteinrichtungen, Sport- und Gaststätten sowie Spielhallen.Auch am Arbeitsplatz gilt künftig die 3G-Regel immer dann, wenn die Beschäftigten Kontakt zu externen Kunden haben. Davon betroffen sind etwa das Personal in Supermärkten, im Öffentlichen Personennahverkehr sowie beim Friseur.