Die
Strafbarkeit bei der Fälschung von Impfpässen soll neu geregelt werden, weil es zur Vorlage gefälschter Impfnachweise von Richtern und Staatsanwälten
zuletzt unterschiedliche Einschätzungen gab. Nach einer umfangreichen Prüfung der Rechtslage, sei man zwar weiterhin der Ansicht, dass keine Strafbarkeitslücke bestehe, sagt eine Sprecherin des Justizministeriums. Um bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und den Gerichten eine klare Entscheidungsgrundlage zu geben, werde das Ministerium dennoch "zeitnah einen Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches vorlegen, der die Rechtslage klarstellt". Regierungssprecher Steffen Seibert betont, "dass jedem klar sein muss, dass das
keine Lappalie ist, einen Impfausweis zu fälschen".