Letztes Update:
20220127220332
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17:55
11.10.2021
Bund und Länder konnten sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen für das Erlassen einer Corona-Testpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen mit Publikumsverkehr einigen. Die Gesundheitsministerkonferenz hat in ihrer Schaltkonferenz lediglich beschlossen, dass Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage dafür geeignet sei. "Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden", heißt es im einstimmig gefassten Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Im ursprünglichen Entwurf hatte es noch geheißen: "Die Länder sind sich einig, dass die mittlerweile in vielen Bundesländern geregelte 3G-Nachweispflicht als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt nicht nur für Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher oder sonstige externen Personen, sondern auch für Beschäftigte gelten soll." 

17:05
11.10.2021
Die europäische Arzneimittelbehörde Ema prüft die Zulassung eines weiteren Corona-Medikaments. Das Schweizer Pharmaunternehmen Roche habe einen Antrag auf Zulassung seiner Antikörper-Therapie Ronapreve gestellt, teilt die Ema in Amsterdam mit. Mit dem aus zwei Wirkstoffen (Casirivimab und Imdevimab) bestehenden Mittel, das vom US-amerikanischen Hersteller Regeneron Pharmaceuticals mitproduziert wurde, sollen Menschen ab 12 Jahre behandelt werden, die mit dem Coronavirus infiziert sind und ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben.
Zusätzlich kann das Mittel nach Angaben der Hersteller auch bei Menschen eingesetzt werden, die ein akutes Ansteckungsrisiko haben, etwa weil sie mit einem Infizierten in einem Haushalt leben. 

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