Bei Großveranstaltungen in der deutschen Bundeshauptstadt gelten ab diesem Sonntag keine Obergrenzen mehr für Besucherzahlen, wenn alle Teilnehmer gegen Corona geimpft oder genesen sind (2G). Das hat heute der Berliner Senat beschlossen. Galt zuvor eine Obergrenze von 25.000 Menschen.
Schon seit einiger Zeit gilt in Berlin, dass Betreiber etwa von Restaurants oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G). Im Falle von 2G entfällt die Maskenpflicht. Ergänzend dazu beschloss der Senat, dass bei einer 2G-Veranstaltung auch Personal mit unmittelbarem Kundenkontakt geimpft oder genesen sein muss.