Nach dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel, demzufolge
"Sputnik-V"-Geimpfte keinen Anspruch auf ein deutsches Impfzertifikat haben, will der unterlegene Kläger in die nächste Instanz gehen. "Die Entscheidung verstößt eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz", sagte der
ehemalige Linken-Bundestagsabgeordnete Diether Dehm der
Deutschen Presse-Agentur. Er hatte sich im Mai in Moskau und im Juli in San Marino mit dem russischen Vakzin impfen lassen und beim Gesundheitsamt des Landkreises Fulda die Ausstellung eines deutschen Impfzertifikates beantragt.
Der Landkreis
lehnte das mit der Begründung
ab, der
Impfstoff "Sputnik V" gehöre nicht zu den vom Paul-Ehrlich-Institut aufgelisteten Impfstoffen. Der VHG gab dem Landkreis am vergangenen Freitag Recht. Dehm will nach eigenen Angaben nun vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.