UPDATE I In den
Schadenersatz-Prozessen um Corona-Infektionen im Skiort Ischgl haben die Rechtsvertreter Österreichs
erstmals ein mögliches Zugeständnis in Aussicht gestellt. Es bestehe für den Staat die Möglichkeit, auf die Verjährung der Ansprüche von erkrankten Ischgl-Besuchern zu verzichten, sagten sie im Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien. Urlauber im
Tiroler Ski- und Partyort hatten das Virus nach ihrer Rückkehr
in verschiedenen Ländern Europas verbreitet, darunter auch in Deutschland.
Bislang sind bei dem Gericht rund ein dutzend Schadenersatz-Forderungen gegen den Staat eingebracht worden. Der
Vorwurf: Politiker und Behörden sollen im März 2020 aus wirtschaftlichen Interessen
zu lasch auf die ersten Infektionen in Ischgl reagiert haben.