Lettlands Regierung hat neue Corona-Regeln beschlossen, die die epidemiologischen Anforderungen und Einschränkungen einfacher und verständlicher machen sollen. In den Bestimmungen ist etwa eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen festgelegt: So müssen Beschäftigte von medizinischen, sozialen und pädagogischen Einrichtungen vom 15. November an ein Impfzertifikat vorweisen. Auch andere Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen eine verbindliche Impfung auferlegen, wie die Staatskanzlei in Riga mitteilte.
Veranstaltungen und Dienstleistungen im Innenbereich dürfen vom 11. Oktober an nur noch durchgeführt und erbracht werden, wenn die beteiligten Personen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausnahmen gelten für grundlegende Dienstleistungen wie etwa Postdienste und öffentlichen Nahverkehr oder auch private Treffen. Die lettische Regierung bemüht sich seit Monaten mit nur mäßigem Erfolg, die geringe Impfbereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen.