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13:23
21.09.2021
Sachsen setzt in der Corona-Pandemie künftig verstärkt auf das 2G-System. Die Möglichkeit, nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt zu gewähren, soll für die Innengastronomie, Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5000 Personen, Hallenbäder und Saunen sowie Diskotheken und Clubs gelten. Die Regelung ist in der vom Kabinett beschlossenen neuen Corona-Schutzverordnung als Optionsmodell formuliert.
Niemand sei verpflichtet, jeder könne das für sich selbst abwägen, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Wenn die Einrichtungen 2G nutzen, fallen Beschränkungen wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot weg, allerdings muss eine Einlasskontrolle erfolgen. Für Kinder unter 16 Jahren gilt das 2G-Modell nicht.

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