In
Schleswig-Holstein sind heute überall, wo die sogenannte
3G-Regelung in Innenbereichen gilt, die bisherigen
Vorschriften weggefallen. Dazu zählen die Maskenpflicht und auch Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen drinnen.Die Koalition in Kiel begründet dies mit der seit Wochen relativ
konstanten Corona-Inzidenz und einer geringen Hospitalisierungsrate.
Die Maskenpflicht gilt nur noch beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr oder im Einzelhandel. Kino- oder Konzertsäle können bei Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden. Bei Sportveranstaltungen gibt es keine Zuschauer-Obergrenzen mehr.