In Frankreich gilt ab heute für bestimmte Berufsgruppen eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Bei Missachtung droht eine Suspendierung ohne Fortzahlung des Lohns. Mindestens eine erste Impfung müssen nun Beschäftigte nachweisen, die im Krankenhaus- und Pflegebereich arbeiten, aber auch Feuerwehrleute, Beschäftigte des Zivilschutzes sowie die Beamten der Gendarmerie.
Wer bislang nur die erste Impfdosis erhalten hat, muss zudem einen negativen Test auf der Arbeit vorlegen. Ihre Impftermine dürfen die Beschäftigten ausdrücklich in die Arbeitszeit legen, um die Impfung zu erleichtern, hieß es.