Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD) ist ein rechtssicheres Arbeitgeber-Auskunftsrecht grundsätzlich vorstellbar - allerdings nur in einer Übergangszeit, zu einem bestimmten Zweck und unter bestimmten Bedingungen, also etwa nur im Rahmen einer pandemischen Lage.
Dabei dürfe der Arbeitgeber aber nur allgemeine Informationen erhalten, etwa im Rahmen einer 3G-Regelung: "Wenn man sagt, wir stellen Geimpfte, Genesene und Getestete gleich, dann muss der Arbeitgeber natürlich nicht wissen, welchen dieser drei Teilstati man erfüllt", sagte Kelber im Deutschlandfunk. Wichtig sei vor allem, dass der Arbeitgeber nicht automatisch erfährt, ob jemand genesen oder geimpft ist - denn das wäre ja auch ein Hinweis auf mögliche Langzeitschäden aus einer Long-Covid-Erkrankung.