Letztes Update:
20220127220332

10:22
31.08.2021
Das Bundeskabinett hat den von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Vorschlag für neue Indikatoren zur Bewertung der Corona-Lage auf den Weg gebracht. "Wesentlicher Maßstab" für zu ergreifende Schutzmaßnahmen soll demnach insbesondere die Zahl der in regionalen Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sein, wie aus dem heute vom Kabinett im Umlaufverfahren beschlossenen Formulierungsvorschlag hervorgeht. Wann kritische Schwellen erreicht sind, sollen die Länder festlegen.
Spahn sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: "Je weniger Menschen wegen Covid im Krankenhaus behandelt werden müssen, desto mehr Freiheit ist möglich." An diesem Leitsatz sollten die Länder künftig ihre Pandemiepolitik ausrichten. "Bei hoher Impfquote wird die Inzidenz nicht überflüssig, aber sie verliert an Aussagekraft."
Im Divi-Register-Tagesreport vom Montag wurden 1068 Covid-19-Patienten auf Intensivstation gemeldet, 522 davon mussten beatmet werden. Am 30. August vergangenen Jahres hatte die Zahl bei gerade einmal 245 gelegen (131 beatmet), erst zu Ende Oktober hin war sie im Zuge der zweiten Welle auf über 1000 gestiegen. Anders als im Vorjahr sind nicht mehr vor allem Senioren betroffen, sondern auch viele jüngere Menschen. Zumeist sind von schweren Verläufen und Todesfällen Ungeimpfte betroffen. 

10:01
31.08.2021
Ein Arbeitgeber darf auch in Corona-Zeiten die Rückkehr seiner Mitarbeiter aus dem Homeoffice anordnen. Das hat das Landesarbeitsgericht München mit einem nun veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Grafiker, der - wie fast alle seiner Kollegen auch - seit Dezember 2020 im Homeoffice gearbeitet hatte und nicht wieder ins Büro zurückkehren wollte, als sein Chef das rund drei Monate später anordnete. Der Arbeitnehmer wollte mit seiner Klage erreichen, dass ihm das Arbeiten aus dem Homeoffice gestattet wird und diese Homeoffice-Tätigkeit nur in Ausnahmefällen unterbrochen werden darf.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichtes, den Antrag des Arbeitnehmers zurückzuweisen, bestätigt das Landesarbeitsgericht nun. Ein Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice ergebe sich nicht aus dem Arbeitsvertrag - und auch nicht aus der Corona-ArbeitsschutzverordnungDie technische Ausstattung am häuslichen Arbeitsplatz habe nicht der am Bürostandort entsprochen, und der Arbeitnehmer habe nicht dargelegt, dass die Daten gegen den Zugriff Dritter und der in Konkurrenz tätigen Ehefrau geschützt waren. Die allgemeine Gefahr, sich auf dem Weg zur Arbeit mit Covid-19 anzustecken und das allgemeine Infektionsrisiko am Arbeitsort und in der Mittagspause stehen nach Ansicht des Gerichts einer Verpflichtung zum Erscheinen im Büro nicht entgegen. Das Urteil ist rechtskräftig. 

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