Im
Streit um die Bestellung von FFP2-Masken hat das
Bonner Landgericht den
Bund zur Zahlung von insgesamt etwa 26 Millionen Euro verurteilt. In den Prozessen geht es um FFP2-Masken, die zu Beginn der Corona-Pandemie zwar bestellt, aber vom Bund nicht bezahlt wurden. Begründet wurde das mit mangelnder Qualität. Eine Sprecherin des Gerichts sagt nun, es habe bereits drei sogenannte Vorbehaltsurteile gegeben.
Das Bundesgesundheitsministerium will sich nicht zum Sachverhalt äußern, da die Verfahren noch laufen.