Arbeitgeber in Deutschland sollen Corona-Impfungen künftig ausdrücklich während der Arbeitszeit ermöglichen müssen. "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen", heißt es im Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für eine neue Arbeitsschutzverordnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Zudem sollen Arbeitgeber die Betriebsärztinnen und -ärzte und ihre überbetrieblichen Dienste, die Schutzimpfungen im Betrieb durchführen, organisatorisch und personell zu unterstützen. Die Impfbereitschaft soll durch eine Ansprache der Beschäftigten und durch eine innerbetriebliche Informationskampagne gefördert werden.