Das Verwaltungsgericht Berlin hat das generelle Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen in der Hauptstadt gekippt. Uneingeschränkte Öffnungen seien zwar vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiterhin nicht erlaubt, Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und genesene Personen seien jedoch vorläufig zuzulassen, teilte das Gericht mit. Das gilt allerdings nicht für negativ getestete Personen. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Betreiberin einer Diskothek überwiegend statt.
Die Antragstellerin hatte sich gegen das in der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelte Verbot gewandt, nach dem Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen. Das Tanzverbot verfolge einen legitimen Zweck, nämlich die Virus-Ausbreitung einzudämmen, und sei dafür auch als geeignet und erforderlich anzusehen, so das Gericht. Es sei aber hinsichtlich geimpfter und genesener Personen "voraussichtlich als unverhältnismäßig" zu bewerten.