Die Ständige Impfkommission hat bei ihrer Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in der Pandemie auch deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben mit im Blick. Neben der Verhinderung von Erkrankungen und Klinikeinweisungen gehe es auch darum, Einschränkungen der sozialen und kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen abzumildern, heißt es in der wissenschaftlichen Begründung der Kommission, die im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts veröffentlicht wurde.
Auch die psychosozialen Folgen der Pandemie, insbesondere von Isolationsmaßnahmen, seien in dieser Altersgruppe unabhängig von individuellen Infektionen erheblich. Die Impfempfehlung ist bereits seit Montag bekannt, die ausführliche Begründung fehlte aber noch.