Die bestehende Pflicht zum Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung, eines Testes oder der Genesung bei der Einreise nach Deutschland wird auf eine neue Grundlage gestellt. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende
Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Die bereits seit Anfang August gültige Regelung basierte bisher auf einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums.