Nach
möglichen Impfungen mit Kochsalzlösungen im Landkreis Friesland hat der
Anwalt der beschuldigten Krankenschwester früheren
Angaben der Polizei und des Kreises
widersprochen. Unzutreffend sei, dass seine Mandantin bei dem Vorfall im April sechs Spritzen allein mit einer Kochsalzlösung aufgezogen habe. Vielmehr habe die Frau bereits bei einer ersten Aussage nach der Tat angegeben,
Impfstoffreste aus übrigen Ampullen genutzt zu haben, sagte ihr Wilhelmshavener Anwalt Christoph Klatt der
Deutschen Presse-Agentur. Auf diese Weise habe sie den Verlust des Impfstoffes aus einem zuvor zerbrochenen Fläschchen zumindest teilweise auffangen wollen. Die Frau hatte nach der Tat eingeräumt, den Verlust des Impfstoffes aus Furcht ihren Job zu verlieren, vertuschen zu wollen. In einer gemeinsamen Mitteilung des Landkreises und der Polizei nach Bekanntwerden des Falles war bislang davon die Rede, die Spritzen seien
nur mit Kochsalzlösungen aufgezogen worden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg bestätigte aber, dass die Frau bei einer Vernehmung Angaben, wie von ihrem Anwalt geschildert, gemacht habe. Sie gab demnach an, Impfstoffreste aus zwei Ampullen auf sechs Spritzen aufgeteilt zu haben. Warum die Angaben der Frau zuvor nicht mitgeteilt wurden, blieb zunächst offen. Die Ermittlungen gehen weiter.