Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat einen Eilantrag gegen Corona-Schutzimpfungen an Schulen als unzulässig abgelehnt. Die Antragsstellerin wollte mit ihrem Antrag demnach erreichen, dass das Impfen von Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein unterlassen wird. Der Frau, mutmaßlich Mutter eines betroffenen Kindes, fehle bereits die erforderliche Befugnis zur Klage, teilt das Gericht mit.
Beim Impfen in der Schule handele es sich um ein freiwilliges Angebot, das niemand annehmen müsse. Es werde auch weder von den Eltern noch von den Schülerinnen und Schülern, die die Möglichkeit nicht annehmen möchten, eine Erklärung verlangt (Az. 1 B 104/21).