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Maskenpflicht in Bautzens Fußgängerzonen

13:34
02.11.2020
Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung schreibt es vor: Beim Aufenthalt in Fußgängerzonen ist ab heute eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. In Bautzen gilt diese Regelung für folgende Bereiche:

- Hauptmarkt/Reichenstraße
- Seminarstraße/Platz vor dem Theater
- Platz der Völkerfreundschaft

Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 30. November.

Quelle: PM Stadtverwaltung  Bautzen

Daniela Hielscher