Gegenwärtig, 16. März 2020, 19.30 Uhr, sind im Landkreis Görlitz neun Personen mit dem Coronavirus infiziert und es bestehen 48 begründete Verdachtsfälle. Bei den beiden neu hinzugekommenen Infizierten handelt es sich um eine Frau aus der Gemeinde Oppach und einen Mann aus dem Stadtgebiet Görlitz. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit mögliche Kontaktpersonen.
Heute Nachmittag fand ein Treffen mit den Ober-/Bürgermeistern der Städte und Gemeinden statt, bei dem die aktuellen Entwicklungen in Bezug auf die Coronavirus-Lage im Freistaat Sachsen besprochen wurden. Der 1. Beigeordnete des Landkreises Görlitz, Thomas Gampe und die 2. Beigeordnete und Sozialdezernentin, Martina Weber, ermöglichten damit eine kurzfristige Informationsweitergabe und einen Austausch auf kommunaler Ebene.
Wesentliches Thema dabei war die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Schließung von Schulen und Kitas und die damit einhergehende Organisation einer Notbetreuung in den Kommunen. Dabei wurde noch einmal verdeutlicht, dass nach Festlegung des Freistaates Sachsen, jeder Träger einer solchen Einrichtung eine Notbetreuung zu gewährleisten hat. Die Träger werden bei der Umsetzung von den Kita-Fachberatern des Landkreises Görlitz unterstützt.
Weiterhin wurde über die medizinische und rettungsdienstliche Versorgung sowie die Wiedereinführung der Grenzkontrollen informiert.
Im Rahmen des eingerichteten Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) koordiniert die Landkreisverwaltung verschiedene Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verzögern und die Infrastruktur im Landkreis stabil zu erhalten. Der Landkreis Görlitz hat vorbeugend seine kreiseigenen Einrichtungen geschlossen und empfiehlt darüber hinaus die Schließung von Freizeitbädern, inklusive der Saunabereiche, von Sporthallen, einschließlich des Vereinssports, von Fitnessstudios und Kultureinrichtungen (u.a. Bibliotheken, Musikschulen, Museen, Kinos).
Weitere Hinweise:
Das Landratsamt Görlitz setzt bis zum 19. April 2020 die Mahnung und Vollstreckung offener Forderungen des Landkreises Görlitz vorübergehend aus. Eine Ausnahme davon bilden drohende, endgültige Zahlungsausfälle durch Verjährung.
Das Bürgertelefon im Gesundheitsamt ist von Montag bis Freitag täglich von 8 bis 16 Uhr unter 03581 663-5656 zu erreichen. Um die Erreichbarkeit zu verbessern, wird das Bürgertelefon personell erweitert.
Darüber hinaus bittet das Landratsamt von persönlichen Ansprachen in den Dienstgebäuden der Landkreisverwaltung weitgehend abzusehen. Es werden alle Bürger/innen gebeten, ihr Anliegen prioritär telefonisch oder per E-Mail an das Landratsamt zu richten. Weiterhin bitten wir um Verständnis, dass es aufgrund der aktuellen Situation zu einer Verzögerung von Verwaltungsvorgängen kommen kann.