In Sachsen gilt seit heute, 1. Oktober 2020, eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Die bisherigen Regelungen sind im Wesentlichen unverändert geblieben. Insbesondere gelten weiter die Bestimmungen zu:
✅ Kontaktbeschränkungen
✅ Abstandsgebot von 1,50 Meter zwischen Personen im öffentlichen Raum
✅ Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Reisebussen (sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann) und regelmäßigen Fahrdiensten sowie in Geschäfte und Läden.
Neu hinzugefügt wurde eine ausdrückliche Regelung zu Weihnachtsmärkten. Diese werden wie Jahrmärkte und Volksfeste mit einem genehmigten Hygienekonzept erlaubt.
Aufgrund des Infektionsgeschenes in unserem Nachbarland Tschechien 🇨🇿 hat das Sozialministerium Sachsen die Ausnahmen von den Quarantäne-Regelungen für Einreisende aus Ländern angepasst. Es gelten Ausnahmen gelten für Personen, die sich bis zu 48-Stunden oder für einen begrenzten Zeitraum beruflich oder medizinisch veranlasst oder aus sozialen Gründen im Ausland aufgehalten haben. Das gilt auch für Pendler, die im sogenannten kleinen Grenzverkehr zum kurzzeitigen Einkaufen oder Tanken ins Nachbarland fahren. ❗
Generell gilt für Rückkehrer aus Ländern, die als Risikogebiete eingestuft sind, dass sie sich nach der Einreise 14 Tage in Quarantäne zu begeben und unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt zu kontaktieren haben. Aufgehoben werden kann diese Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis, dass nicht älter als zwei Tage ist. Ein entsprechendes Formular für Rückkehrer sowie weitere Hinweise unseres Gesundheitsamtes findet Ihr unter
http://corona.landkreis.gr/.
Die aktuelle Sächsische-Corona-Schutz-Verordnung lest Ihr hier 🤓:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
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