In einer Woche wird es wieder ernst - dann startet das neue Schuljahr. Für ABC-Schützen, Oberschüler oder kommende Abiturienten ist an "normalen" Unterricht allerdings noch nicht zu denken. Hier ein paar Informationen, was laut "Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und schulischen Einrichtungen" (gültig ab 31. August 2020 bis 21. Februar 2021) zum Schulstart wichtig ist:
👩🏫 Schulen
📗 der Schulbesuch ist Pflicht
📗 Eltern und Dritte müssen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
📗 besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, muss eine solche dennoch bei sich geführt werden
📗 Händewaschen nach Betreten der Schule
📗 regelmäßiges Desinfizieren (Hände, Materialien)
📗 Lüften der Klassenzimmer aller 30 Minuten
📗 tägliche Dokumentation aller in der Schule tätigen Personen
🤸♀️ Kitas
🧸 Eltern erklären täglich schriftlich, dass ihr Kind kein typisches Symptom der Krankheit Covid-19 aufweist. Wird die Erklärung nicht vorgelegt, wird das Kind an diesem Tag nicht in Betreuung genommen
🧸 Eltern müssen während des Aufenthaltes in Gebäuden der Einrichtung und auf dem übrigen Einrichtungsgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
🧸 zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten ist täglich zu dokumentieren, welche Kinder in der Einrichtung betreut wurden, wer mit der Betreuung betraut war und welche einrichtungsfremden Personen sich in einem Gebäude der Einrichtung länger als fünfzehn Minuten aufgehalten haben
Weitere Informationen findet ihr unter ➡️
https://bit.ly/2YvbX5R ⬅️
📸 unsplash