Ab morgen, 18. Juli 2020, tritt in Sachsen die neue
#corona-Schutzverordnung in Kraft. Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin:
📌 Kontaktbeschränkungen
📌 Abstandsgebot von 1,50 Meter zwischen Personen im öffentlichen Raum
📌 Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Reisebussen und regelmäßigen Fahrdiensten sowie im Einzelhandel
Sie enthält aber auch weitere moderate Lockerungen. Möglich sind dann:
✔️ Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen
✔️ Volksfeste und Jahrmärkte mit genehmigtem Hygienekonzept
✔️ Sportveranstaltungen mit Publikum mit genehmigtem Hygienekonzept
Untersagt sind derzeit weiterhin bis 31. Oktober 2020 Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern. Ab 1. September 2020 können sie stattfinden, wenn eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktverfolgung möglich ist und Hygieneregelungen eingehalten werden.
Der Mindestabstand von 1,50 Metern gilt nicht in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und bei schulischen Veranstaltungen.
Die Rechtsverordnung gilt bis einschließlich 31. August 2020. Die Regelung zu Großveranstaltungen gilt bis 31. Oktober 2020.
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html http://coronavirus.landkreis.gr/