‼️‼️ Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen ‼️‼️
Teil des großen Konjunkturpakets der Bundesregierung war das 25 Milliarden schwere Paket an Überbrückungshilfen für besonders von Corona gebeutelte Mittelständler. Die Hilfen können über ein Portal des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantragt werden und sind Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen❗️
Wer ist alles anspruchsberechtigt?
➡️ Firmen mit einem coronabedingten Umsatzverlust in Mai und Juni von mindestens 60 % gegenüber dem Vorjahr❗️
➡️ Firmen aller Branchen sowie Soloselbstständige, Freiberufler und gemeinnützige Unternehmen und Organisationen
Achtung bitte beachten: Der Antrag kann nur von einem vom Unternehmen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden❗️ Diese müssen sich vorher über das Portal des Bundeswirtschaftsministerium zertifizieren ehe sie den Antrag stellen können. Die Zertifizierung der Steuerberater ist seit heute möglich; ab Freitag können dann die Anträge über das Portal gestellt werden: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Anträge werden durch das Portal automatisch zugeordnet und dann an die Sächsische Aufbaubank zur Bearbeitung und Auszahlung weitergeleitet.
Je nach Höhe des Umsatzverlustes können zwischen 40% und 80 % der monatlichen Fixkosten in Juni und August durch die staatlichen Überbrückungshilfen gedeckt werden. Maximal werden 150.000 Euro je Unternehmen vergeben.
Setzen Sie sich bei Bedarf so zeitnah wie möglich mit Ihrem Steuerberater zusammen. Einen ersten Anhaltspunkt kann Ihnen auch der von der IHK eigens entwickelte Überbrückungshilfe-Rechner geben: https://www.ihk.de/ueberbrueckungshilfe
Über unsere IHK-Coronahotline erreichen Sie bei offenen Fragen auch unsere Experten im direkten Gespräch: 0351 2802-800