Im Landkreis Görlitz ist aktuell noch eine Person mit Covid-19 infiziert (keine Neuinfektion mehr seit 28. Mai). Damit gibt es seit Ausbruch der Coronavirus-Krankheit insgesamt 269 bestätigte Coronavirus-Fälle, von denen bereits 245 Personen wieder als geheilt gelten. Insgesamt gab es im Landkreis Görlitz 23 Todesfälle in Zusammenhang mit einer Coronavirus-Erkrankung.
❗ Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten❗
Seit 15. Juni 2020 gilt die neue Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung. Danach müssen sich Einreisende aus Staaten mit hohem Infektionsrisiko in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Unter die derzeitigen Risikogebiete fallen weit über hundert Staaten überwiegend außerhalb Europas. Es gehören dazu aber auch näher gelegene Länder wie Albanien, Kosovo, Schweden, Serbien, Ukraine und die Türkei.
Die aktuelle Liste kann unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html eingesehen werden.
👉 Einreisende haben sich über die Quarantänepflicht eigenständig zu informieren und abzusondern, ohne dass es einer Anordnung bedarf. Sie müssen unverzüglich das Gesundheitsamt informieren und erhalten von dort weitere Hinweise.
📞 03581 663-5656
📧 hygiene@kreis-gr.de
Von der Quarantänepflicht befreit sind Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind und dieses auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Befreit sind auch Saisonarbeitskräfte, wenn sie die Tätigkeit abgesondert ausüben und entsprechend untergebracht sind. Darüber hinaus können in begründeten Einzelfällen Befreiungen von der Quarantänepflicht erteilt werden, insbesondere wenn die Betroffenen nachweisen können, dass sie sich in dem Risikogebiet so abgesondert aufgehalten haben, dass nur ein sehr geringes Infektionsrisiko bestand und tatsächlich keine Symptome erkennbar sind. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung, die hier heruntergeladen werden kann: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Quarantaene-Verordnung-2020-06-12.pdf
Die Verordnung gilt unbefristet und sollte vor allem bei der anstehenden Urlaubsplanung ins Ausland beachtet werden.
Weitere Infos zum Thema findet Ihr auch auf http://coronavirus.landkreis.gr/