Letztes Update:
20200606091942
Kapitel

Liveblog am Freitag, 5. Juni 2020

Corona-Bericht des Landkreises Bautzen, Status: 05.06.2020, 13 Uhr

11:58
05.06.2020
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 497 (+1) gestiegen. Davon sind 29 Personen erkrankt.
Insgesamt haben bereits 449 Patienten ihre Infektion überstanden. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 67. Insgesamt konnten 2790 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden sechs positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in zwei Fällen ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bisher sind 19 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestorben.

Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage liegt bei 3. Der kritische Wert für notwendige Verschärfungen der Corona-Maßnahmen liegt für den Landkreis Bautzen bei 150 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen.

Transparenzhinweis:
Dieser Zahl liegen die in unseren Corona-Berichten veröffentlichten Neuinfektionen zu Grunde. Aufgrund des Redaktionsschlusses für den Bericht kann es in Einzelfällen zu Abweichungen von den im Gesundheitsamt registrierten Infektionsmeldungen eines Tages kommen.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

- Regelbetrieb: Gesundheitsamt arbeitet wieder dezentral
Das Gesundheitsamt kehrt zurück in den Normalbetrieb. Das Personal, das teilweise aus anderen Ämtern hinzugezogen wurde, kehrt wieder an seine ursprünglichen Arbeitsplätze zurück. Die Aufgaben der Teams für Hotline, Quarantänen und Bescheide im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden nun standortbezogen bearbeitet. Notwendige Corona-Tests werden vorerst weiter im Testcenter in der Taucherstraße durchgeführt.

- Corona-Bericht nicht mehr täglich
Das Coronavirus, behördliche Maßnahmen und auch die notwendige Vorsicht sind weiter aktuell. Mit dem geringen Infektionsgeschehen im Landkreis und den weitgehenden Lockerungen der Corona-Regeln im Freistaat Sachsen wird auch der Corona-Bericht des Landratsamtes nicht mehr täglich erscheinen. Aktuelle Informationen werden bei Bedarf unter www.landkreis-bautzen.de/corona veröffentlicht. Individuelle Anfragen zum Thema Corona können vorerst weiter an mailto:corona@lra-bautzen.de gesendet werden. Für Fragen rund um die Allgemeinverfügungen des Freistaates wird die kostenfreie Hotline des Freistaates und der FAQ-Bereich auf www.coronavirus.sachsen.de empfohlen. Die Corona-Hotline des Landratsamtes bleibt vorerst zu den üblichen Dienstzeiten unter 03591 5251 12121 geschaltet.

- Neue Corona-Regeln für Sachsen
Die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates gilt ab 6. Juni 2020.

· Neu ist:
o Feiern mit Familie, Freunden und Bekannten bis 50 Personen sind erlaubt
o Treffen im öffentlichen Raum mit bis zu 10 Personen sind möglich
o Schulen: Elternabende, Zeugnisausgaben und Abschlussfeiern sind möglich, wenn die Schulleitung zustimmt
o Kitas: Flexiblere Handhabung von Gruppentrennung ist möglich
o Reisebusse dürfen wieder fahren
o Saunas sind unter Auflagen erlaubt
o Messen sind unter Auflagen erlaubt
o Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser können wieder unter Auflagen besucht werden. Gleiches gilt für Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
o Kinder- und Jugenderholung in festen Gruppen ist unter Auflagen erlaubt

· Weiterhin gilt:
o Mund-Nasen-Schutz im ÖPNV und beim Einkaufen
o Mindestabstand
o Großveranstaltungen bleiben verboten
o Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzveranstaltungen, Dampfbäder und Dampfsaunen, Prostitutionsstätten und Sportveranstaltungen mit Publikum bleiben verboten
o Schulbesuch in den Grundschulen ist freiwillig
o Eingeschränkter Regelbetrieb weiterhin für Gymnasien und Oberschulen

Die Details der Regelungen können hier nachgelesen werden:
www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-06-03.pdf 

Auf dem Portal www.coronavirus.sachsen.de hat der Freistaat alle derzeit gültigen Verordnungen eingestellt. Diese betreffen

o Kitas und von Schulen
o Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
o Hygieneauflagen.

Daniela Hielscher