Die Sächsische Staatsregierung hat heute die neue Corona-Rechtsverordnung beschlossen, die am 6.6. in Kraft tritt. Wir haben in Sachsen ein so geringes Infektionsgeschehen, dass es richtig ist, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Besuche zu ermöglichen, ebenso wie Familienfeiern bis zu 50 Personen. Ich wünsche mir, dass die neuen Möglichkeiten sehr verantwortungsvoll genutzt werden. (Red)
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