Letztes Update:
20200531171817
Kapitel

Liveblog am Samstag, 30. Mai 2020

Bislang 496 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen

11:23
30.05.2020
Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 496 (+2 zum Vortag) gestiegen. Davon sind 49 Personen erkrankt. 

Die Neuinfektionen wurden bei bereits in Quarantäne befindlichen Familienmitgliedern von infizierten Personen festgestellt.

Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass die meisten Ansteckungen im engeren häuslichen Bereich stattfinden. Dazu zählen insbesondere auch Geburtstagsfeiern und Grillabende. In diesem Zusammenhang wird auf die bestehenden Kontaktbeschränkungen hingewiesen sowie die Einhaltung eines Mindestabstandes oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

Sechs weitere Personen gelten als genesen. Damit haben 428 Patienten ihre Infektion überstanden. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 153. Insgesamt konnten 2689 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden fünf positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in zwei Fällen ein schwerer Verlauf zu verzeichnen. 

Bisher sind 19 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestorben.

Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage liegt bei 15. Der kritische Wert für notwendige Verschärfungen der Corona-Maßnahmen liegt für den Landkreis Bautzen bei 150 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen.

Corona-Hotline auch Pfingsten erreichbar

Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen ist am Pfingstwochenende und Pfingst­montag jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.
 
Seit gestern: Lockerungen für Bewohner von Pflegeheimen, Wohngemeinschaften sowie Hospize

Zahlreiche Anfragen erreichen das Landratsamt zur entsprechenden Meldung im gestrigen Corona-Bericht. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass sich eine entsprechende Lockerung nicht im Text der Verfügung finde. Hierzu wird erklärt, dass die alte Verfügung das zeitweilige Unterbringen außerhalb der Einrichtung untersagte sowie das Treffen mit Angehörigen außerhalb der Einrichtung nur unter Auflagen erlaubte. In der neuen Verfügung sind diese Regeln gestrichen. Nach Rücksprache mit dem Sozialministerium, ist die neue Verfügung damit wie gestern vermeldet zu interpretieren.
 
Mit der neuen Allgemeinverfügung lockert der Freistaat die Regeln für stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen sowie Hospize. Neu ist, dass den Bewohnern der zeitweilige Aufenthalt an einem anderen Ort (z.B. in der Wohnung der Angehörigen bzw. von Dritten) erlaubt ist. Eine vorherige Zustimmung der Leitung der Einrichtung ist nicht mehr notwendig.

Uwe Tschirner