Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 458 (+ 1 zum Vortag) gestiegen. Davon sind 114 Personen erkrankt.
Ein weiterer Patient ist leider an seiner Corona-Infektion verstorben. „Ich möchte den Angehörigen an dieser Stelle mein tief empfundenes Beileid aussprechen“, sagte Landrat Michael Harig. Bislang sind damit 15 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen gestorben.
Bislang haben 329 Patienten ihre Infektion überstanden. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen steigt auf 476. Insgesamt konnten bislang 2201 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden 19 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in zwei Fällen ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
In einem ambulanten Pflegedienst in Königsbrück hat das Gesundheitsamt nach einem Corona-Fall rund 65 Angestellte getestet. Bisher waren alle Tests negativ. Die Tests der betreuten Pflegebedürftigen dauern noch an. In einem betroffenen Pflegeheim in Elstra werden durch das Gesundheitsamt aktuell noch weitere Tests durchgeführt.
Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage liegt bei 40.
Transparenzhinweis: Dieser Zahl liegen die in unseren Corona-Berichten veröffentlichten Neuinfektionen zu Grunde. Aufgrund des Redaktionsschlusses für den Bericht kann es in Einzelfällen zu Abweichungen von den im Gesundheitsamt registrierten Infektionsmeldungen eines Tages kommen.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Nach Urteil: Besuch der Grundschule ist freiwillig
Die Schulbesuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen gilt bis 5. Juni nur eingeschränkt. Das heißt, die Schulpflicht besteht weiter. Neu ist aber, dass ab Montag hier die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder Zuhause lernen. Die Eltern werden gebeten per Post oder E-Mail der Grundschule formlos mitzuteilen, wenn ihr Kind die Schulpflicht zuhause erfüllt. Für Kindertagesstätten und weiterführende Schulen bleiben die Regelungen bestehen.
www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-6681
- Vereine dürfen Turnhallen nutzen
Damit unter anderem Vereine die schulischen Turnhallen nutzen können, wurde das Betretungsverbot des Schulgeländes auf die üblichen Unterrichts- und Betreuungszeiten begrenzt.
www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Kita_Schule_16-05-2020.pdf
- Kita & Schulen: Keine Einschränkungen für Ärzte und Pfleger
Personen, die beruflichen Kontakt zu Personen hatten, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind, unterliegen keinen höheren Einschränkungen hinsichtlich der Betreuung ihrer Kinder in Kitas und Schulen oder des Betretens der Einrichtungen. Die Allgemeinverfügung des Freistaates wurde in diesem Punkt aktualisiert.
www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Kita_Schule_16-05-2020.pdf
- Telefonische Krankschreibung läuft Ende Mai aus
Die befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert worden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen.
www.kbv.de/html/1150_46158.php
- Informationen für Kitas zum eingeschränkten Regelbetrieb
Das Landratsamt erreichen zahlreiche Anfragen von Kindertagesstätten und Eltern zur Umsetzung des Kita-Besuchs ab Montag, 18. Mai 2020. Das Jugendamt hat auf Grundlage des Öffnungskonzepts des Freistaates und der Informationen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages noch einmal Hinweise in komprimierter Form erarbeitet.
www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/20200512_Eingeschraenkter_Regelbetrieb.pdf
- Genehmigungen von Hygienekonzepten durch den Landkreis
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird den Landkreisen für wenige Bereiche die Pflicht zur Genehmigung von Hygienekonzepten übertragen. Diese Regelung betrifft nur die folgenden Bereiche: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks. Eine Checkliste, was ein solches Konzept enthalten soll und wie es einzureichen ist, gibt es hier:
www.landkreis-bautzen.de/checkliste-fuer-die-genehmigung-von-hygienekonzepten.php