Hinweise zur Wiedereinführung der Grenzkontrollen durch die Republik Polen
Nach Informationen der Bundespolizei wird zwischen dem 15. März 2020 und dem 24. März 2020 an Abschnitten der Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland sowie an Grenzübergängen auf See und in der Luft die Grenzkontrolle wiedereingeführt. Das Überschreiten der polnischen Binnengrenze ist an bestimmten Stellen zulässig. Im Landkreis Görlitz bleibt der Grenzübergang Ludwigsdorf geöffnet.
Nach derzeitigen Informationen soll der Grenzübergang Görlitz Stadtbrücke für Fußgänger, mit entsprechender Berechtigung, geöffnet bleiben. Es wird davon ausgegangen, dass Berufspendler mit einem entsprechenden Nachweis weiterhin ein- und ausreisen können, sofern sie keinerlei Anzeichen einer Erkrankung aufweisen. Die letztliche Entscheidung über die Einreise nach Polen obliegt den polnischen Behörden, die Bundespolizei hat darauf keinen Einfluss, steht aber im engen Informationsaustausch mit dem polnischen Grenzschutz.
Alle Informationen zur temporären Grenzkontrolle findet Ihr auch auf unserer Website:
http://coronavirus.landkreis.gr/