ACHTUNG! Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gibt es eine Abänderung und Erweiterung der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 12. März 2020 zum weitergehenden Verbot von Veranstaltungen.
Demzufolge ist es untersagt, Großveranstaltungen durchzuführen. Großveranstaltungen sind jegliche örtlich zusammenhängende Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstige Menschenansammlungen sowie Versammlungen und Aufzüge mit einer Zahl von über 75 gleichzeitig erwartenden Teilnehmenden, unabhängig davon, ob sie unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfindet.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt (14. März 2020, 18 Uhr) sind im Landkreis Görlitz bereits sieben Personen nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Darüber hinaus bestehen 43 begründete Verdachtsfälle.
Die Allgemeinverfügung sowie die Risikoeinschätzung für Veranstalter findet Ihr auf http://coronavirus.landkreis.gr/
Der Bogen zur Selbsteinschätzung zur Anzeige von Veranstaltungen bis 75 Teilnehmer ist per E-Mail an gesundheitsamt@kreis-gr.de zu richten.