Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist deutlich auf 374 (+ 13 zum Vortag) gestiegen. Davon sind 75 Personen erkrankt. Ein Großteil der Neuinfektionen ist in einem ambulanten Pflegedienst aufgetreten und stellt damit eine besondere Herausforderung dar, da nun rund 100 Pflegebedürftige sowie in Folge eventuell deren Angehörige getestet werden müssen.
23 weitere Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 286 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen steigt auf 176. Insgesamt konnten bislang 1964 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden sechs positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in einem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bislang sind 13 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen gestorben.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
- Freistaat vereinfacht Haushaltsführung für Kommunen
Neben einem 750 Millionen Euro Stabilisierungspaket unterstützt der Freistaat Sachsen die Kommunen auch mit einer Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Regelungen. Dazu zählen unter anderem eine erleichterte Kreditaufnahme oder der Verzicht auf eine Nachtragssatzung. Über weitere Lockerungen wird derzeit auch in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden noch verhandelt. Ziel ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden zu sichern.
www.ssg-sachsen.de/fileadmin/Redaktion/02_Mitgliederbereich/Fachbereiche/R8/Corona-Virus/Tagesbriefe/2020-05-05_SSG_Tagesbrief-2020-033.pdf
- Dienstbetrieb der Feuerwehren
Zur Wiederaufnahme des regelmäßigen Dienstes der Freiwillige Feuerwehren (siehe Meldung im gestrigen Bericht) wird derzeit eine umfassende Handreichung erarbeitet. Der Kreisbrandmeister wird die Freiwilligen Feuerwehren dazu informieren. Die Wehren werden gebeten, diese Information vor Wiederaufnahme des Dienstes abzuwarten.
- Hinweise zur Nutzung von Außensportanlagen und Spielplätzen
Seit Montag dürfen Außensportanlagen und Spielplätze wieder genutzt werden. Uns erreichen zahlreiche Anfragen, unter welchen Bedingungen geöffnet werden darf.
Für Außensportanlagen gibt es eine detaillierte Beschreibung im Punkt III/12 der Hygieneverordnung unter www.coronavirus.sachsen.de/download/Corona-AV_Hygienemassnahmen_30_April_2020.pdf
Sportvereine dürfen unter Einhaltung der Kontakt-, Hygiene- und Abstandsregeln sportlich tätig werden. Somit Technik- und Ausdauertraining auch bei Fußball- und Handballvereinen möglich, etwa im Rahmen von Stationstraining. Trainingseinheiten mit Mannschaftssportcharakter sind weiterhin untersagt. Auch Fitnessstudios und Yogakurse könnten auf einem Sportplatz zusammenkommen und Kurse anbieten – stets unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Für Spielplätze sieht die Verordnung eine Abstimmung zu speziellen hygienischen Nutzungskonzepten mit den Landratsämtern vor. Das Bautzener Gesundheitsamt hat dafür ein Konzept formuliert. Dieses ist von Städten und Gemeinden zu bestätigen.
www.landkreis-bautzen.de/Ordnungsamt/Hygienekonzept_zur_Oeffnung_von_Spielplaetzen.pdf